Am 11. März 2x JA im Baselbiet!
Februar 12, 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Die familienergänzende Kinderbetreuung hat familienpolitische, volkswirtschaftliche und standortrelevante Bedeutung!
Damit familienbewusste Mütter und Väter Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können, braucht es unbedingt mehr familienergänzende Kinderbetreuungsangebote im Frühbereich.
Vorteile für Mütter und Väter
Frauen und Männer können gleichzeitig Eltern sein und ihr Potenzial im Beruf weiter entwickeln. Damit wird auch möglich, dass beide Elternteile erwerbstätig sind und die Familie nicht von nur einem Erwerbseinkommen abhängig ist. Das wiederum erhöht die Lebensqualität der Familie.
Vorteile für die Kinder
Die meisten Kinder haben das Bedürfnis nach Begegnung mit anderen Kindern und Erwachsenen ausserhalb des engsten Familienkreises. In Kinderbetreuungseinrichtungen lernen sie zudem klare Strukturen und Abläufe kennen, die für ihr Wohlbefinden und die Entwicklung der Sozialkompetenz sehr wichtig sind.
Vorteile für die Wirtschaft
Frauen und Männer, die ihr/e Kind/er gut betreut wissen, können die Arbeit unbelastet anpacken und erledigen. Sie sind motivierter, was sich wiederum auf das Betriebsklima und die Produktivität im Unternehmen auswirkt. Mit guten familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten im Frühbereich kehren Mütter auch nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurück, das Know-how bleibt dem Unternehmen erhalten, was wiederum Einarbeitungskosten für eine allfällige Nachfolgerinnen erspart.
Vorteile für die Gemeinden und den Kanton
Dadurch, dass Frauen dank familienergänzender Betreuung vermehrt erwerbstätig sind, nehmen die Steuereinnahmen zu.
Aus all diesen Gründen lege ich am 11. März ein überzeugtes JA zur Vorlage ein!
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Ebenfalls überzeugt sage ich JA zur Revision des Spitalgesetzes!
Mit der dieser Revision des Spitalgesetzes soll eine bedarfsgerechte, zweckmässige und wirtschaftliche Spitalversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner des Baselbiets sichergestellt werden!
Um was geht es? Kurz und bündig:
“Die Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen werden in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen “Kantonsspital Baselland” zusammengefasst. Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste werden ebenfalls in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit Namen “Psychiatrie Baselland” gewandelt. Die heutigen Standorte bleiben unverändert bestehen. Die Unternehmen erfüllen den ihnen in der Spitalliste zugewiesenen Leistungsauftrag. Der Landrat übt die Oberaufsicht aus. Das “Kantonsspital Baselland” und die “Psychiatrie Baselland” übernehmen das gesamte bisherige Personal und treten in die bestehenden Arbeitsverträge ein.”
Nur ein selbständiges Kantonsspital Baselland ist flexibel und unabhängig genug, um rasch auf die Entwicklungen im Gesundheitswesen reagieren zu können. Der Fortschritt geht immer weiter und nimmt auf organisatorische Hürden keine Rücksicht. Wer da nicht hinter die Konkurrenz zurückfallen will, muss Handlungsspielraum haben. Da wäre es nicht sehr hilfreich, wenn Landratskommissionen, Landrätinnen und Landräte darüber debattieren, ob diese oder jene Anschaffung oder Erweiterung nötig oder eventuell bloss wünschbar ist. Das Gesundheitswesen bleibt wichtige kantonale Aufgabe und wird nicht der Verantwortung des Kantons entzogen. Die konkrete Umsetzung aber wird an Fachleute delegiert, die medizinisches Denken mit kaufmännischen Gesichtspunkten kombinieren. Das revidierte Spitalgesetz verdient deshalb ein überzeugtes Ja!
Weitere Infos in der Abstimmungsbroschüre – hier
























